Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig auf familienrechtliche Mandate ausgerichtet. Dabei handelt es sich um
Ehesachen,
Kindschaftssachen,
Abstammungssachen,
Adoptionssachen,
Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
Gewaltschutzsachen,
Versorgungsausgleichssachen,
Unterhaltssachen,
Güterrechtssachen,
sonstige Familiensachen,
Lebenspartnerschaftssachen.
Sollte eine Ehe scheitern, also eine Trennung bevorstehenden oder schon vollzogen sein, so helfen wir im Hinblick auf Unterhalt, Vermögensausgleich oder Umgang mit den Kindern. Sie sollten spätestens nach der Trennung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – zögern Sie nicht, einen Termin zu vereinbaren und sich beraten zu lassen, damit Ihre Rechte gesichert werden können.
Statistisch betrachtet, scheitert tatsächlich jede dritte Ehe; jedes Jahr werden nämlich ca. 400.000 Ehen geschlossen, während etwa 153.000 Ehen durch Scheidung enden. Die Scheidung, der Versorgungsausgleich (dabei geht es um Ihre Rentenrechte), Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und der Vermögensausgleich sind nunmehr zu regeln, wobei wir Sie unterstützen möchten.
Auch bei einer intakten Ehe bzw. nichtehelichen Beziehung kann Handlungsbedarf bestehen, z.B. im Hinblick auf erbrechtliche Fragestellungen. Gerne sind wir behilflich, falls vor und auch während einer Ehe ein Ehevertrag geschlossen werden soll.
Natürlich kann auch im Falle einer bevorstehenden Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein. Wir beraten Sie diesbezüglich und werden immer versuchen, in geeigneten Fällen darauf hinzuwirken, da auf diese Art und Weise auch erhebliche Kosten (und Nerven) gespart werden können. Insbesondere wenn Immobilien(mit)eigentum besteht, sollten vertragliche Möglichkeiten genutzt werden.
Erbrecht
Die Bedeutung der erbrechtlichen Mandate hat allgemein zugenommen, da gegenüber der Vergangenheit heutzutage wesentlich größere Vermögen vorhanden sind - über deren Verteilung dann leider auch gestritten wird. Natürlich helfen wir auch, falls Sie sich im Unklaren darüber sind, wie Sie ein Testament oder einen Erbvertrag gestalten möchten. Rechtsanwalt Dr. Roßmann hat am Testamentsvollstreckerlehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) teilgenommen und das abschließende Testat erfolgreich bestanden.
Verkehrsrecht
Allein in Deutschland ereignen sich jedes Jahr mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle, die abgewickelt werden müssen. Die Sach- und Personenschadensregulierung gegenüber den Versicherungen übernehmen wir für Sie. Sind Sie an dem Unfall schuldlos, so hat die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit die gegnerische Versicherung zu tragen.
Wer kennt dies nicht: Eine Polizeikontrolle schnappt zu und daraufhin erhalten Sie ein Anhörungsformular der Polizei bzw. einen Bußgeldbescheid. Setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bußgeldbescheids haben. Waren Sie wirklich zu schnell oder haben sie den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten? Auch die angeordnete Strafe (Geldbuße, Punkte, Fahrverbot) muss nicht immer hingenommen werden. Sind Erfolgsaussichten gegeben, wird von unserer Seite gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
Vergütung
Die Vergütung für Rechtsanwälte ist im so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Es gehört zu unseren Aufgaben, Sie über die anfallenden Kosten, natürlich auch gegenüber den Gerichten, zu informieren.
Sollte eine Rechtschutzversicherung bestehen, so klären wir gerne für Sie ab, ob diese die anfallenden Kosten trägt und holen eine sogenannte Deckungszusage ein.
Auch kann es sich im Einzelfall anbieten, eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie zur anwaltlichen Vergütung Fragen haben!
RA Dr. Franz-Thomas Roßmann - Am Sambühl 12 - 97332 Volkach